Ambulante Krankenzusatz-versicherung

Mit dem Nachwuchs beginnt nun eine Zeit der neuen Verantwortung und des Kümmern. Kinder brauchen viele Dinge: Ein Zuhause voller Liebe, frühe Förderung, Fürsorge und vieles mehr. Dazu gehört auch die Vorsorge für unvorhergesehene Ereignisse. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall möchten Sie ihr Kind sicher bestens versorgt wissen und das am besten ohne kassenspezifische Einschränkungen, Selbstbehalte oder Finanzierungsängste. Wer als gesetzlich Krankenversicherter auf starke Leistungen bei Heilpraktikerbehandlungen, Vorsorge und Co. nicht verzichten will, braucht eine ambulante Zusatzversicherung. Denn viele Behandlungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt. Und wie schön ist es doch, die jeweils beste Behandlung für sich auswählen zu können!
Auf einen Blick
- Hierbei erhalten Sie nicht den Status eines Privatpatienten, vielmehr übernimmt der Versicherer den Eigenanteil, den dieser für viele Leistungen erbringen muss. Objektiv betrachtet steht jedoch der Umfang der versicherten Leistungen für Personen mit einem normalen Gesundheitszustand in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Höhe der Beiträge.
- Mit Vorerkrankungen bekommen Sie einen solchen Vertrag bei einem privaten Anbieter in der Regel nicht.
- Falls Ihnen einzelne Zuzahlungen für Brillen oder Hilfsmittel wirklich finanziell sehr stark zusetzen, sollten Sie eher monatlich einen kleinen Betrag dafür auf die Seite legen. Im Übrigen ist es so, dass auch hier die Leistungen beim privaten Anbieter stark begrenzt sind.
Die ambulante Krankenzusatzversicherung ist für Menschen geeignet, die gerne experimentierfreudig sind. Und zwar dann, wenn die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß. Dann sorgt es nämlich dafür, dass der kleine Patient an alternativen Heilmethoden teilnehmen kann. Sei es Akupunktur, Osteopathie oder chiropraktische Behandlungen. Mit dieser Absicherung lässt man nichts unversucht im Heilungsprozess. In den meisten Fällen ist diese Art der Absicherung jedoch nicht notwendig und viele Heilungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden gehen über den Placebo-Effekt nicht hinaus.

In welchen Situationen leistet die Versicherung nicht?
- verschwiegene Vorerkrankungen bei Antragsstellung
- Behandlung durch nahe Angehörige (z.B. Ehe- oder Lebenspartner)
- “Reha-Behandlungen”, die die deutsche Rentenversicherung zahlt
- Höchstbeträge, Ober- und Altersgrenzen sowie unterschiedliche Erstattungsprozentsätze bei einzelnen Leistungen
- Teilweise Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich
- Gegebenenfalls sind Wartezeiten zu berücksichtigen
Was muss ich beim Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung beachten?
-
Die Fragen im Antrag müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.
- Auf Nachfrage müssen Sie alle erforderlichen Auskünfte zu Ihrem Leistungsanspruch geben.
Hilfe von der Krankenkasse
»Ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche« Behandlung durch Ärzte und Zahnärzte, soweit sie zur Kassenpraxis zugelassen sind und gegen Vorlage einer Krankenversicherungskarte Heilpraktiker sind nicht zugelassen
Erstattungsfähig sind in der Regel nur verschreibungspflichtige Medikamente. Sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente jedoch medizinisch notwendig, werden sie auch erstattet. Umgekehrt werden verschreibungspflichtige Arzneien zum Beispiel bei Erkältungskrankheiten oder Reisekrankheit nicht erstattet. Zuzahlung: 10 Prozent vom Abgabepreis, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; begrenzt auf die tatsächlichen Kosten des jeweiligen Mittels. Es gilt die Festbetragsregelung
Sehhilfen werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erstattet, allerdings nicht das Brillengestell, und Kontaktlinsen nur in Ausnahmefällen. Nach dem 18. Lebensjahr werden die Kosten nur noch bei schweren Sehbeeinträchtigungen übernommen oder wenn diese der Behandlung einer Erkrankung dienen.
Zuzahlung von 10 Prozent für jedes zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro; in jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels Es gilt die Festbetragsregelung

Welche Varianten der Risikolebensversicherung gibt es?
- Ambulante Krankenzusatzversicherung Ergänzungstarife
- Ambulante Krankenzusatzversicherung Kostenerstattungstarife
Ambulante Krankenzusatzversicherung – Kostenerstattungstarife
Hat sich ein gesetzlich freiwillig Versicherter bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung für das Kostenerstattungsprinzip entschieden, erstattet der private Versicherer über diese ambulante Krankenzusatzversicherung die Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht trägt.
Lohnt sich dann vielleicht sogar ein Wechsel in die private Krankenvollsversicherung?
Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Kriterien, die für oder gegen den Wechsel in die private Krankenversicherung sprechen. Kreuzen Sie die Aussagen an, die auf Sie zutreffen und wägen Sie danach ab, welche Punkte von ihrer Bedeutung her den Ausschlag geben.
Kosten
Die Kosten für eine private Krankenversicherung sind mir/uns völlig unwichtig. Es kommt mir/uns nur und allein darauf an, bessere (Service-) Leistungen zu haben als in der gesetzlichen Krankenkasse.
Beamte
Ich bin beihilfeberechtigt. Soweit andere Familienmitglieder mitzuversichern sind, sind diese ebenfalls beihilfeberechtigt.
Arbeitnehmer / Selbständig
Ich bin Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze oder selbstständig oder freiberuflich tätig. Ich bin die Person mit dem höchsten Einkommen in der Familie, und es sind weitere Personen zu versichern.
Alter
Die älteste zu versichernde Person ist jünger als 41 Jahre.
Gesundheitszustand
Kein Familienmitglied war in den letzten fünf Jahren in ambulanter oder in den letzten zehn Jahren in stationärer Behandlung.
Worauf sollte ich beim Abschluss einer ambulanten Krankenzusatzversicherung achten?
- Es ist wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z. B. Arztberichte.
- Damit der Versicherungsschutz auch in ihrem Absicherungswunsch entspricht, ists es sinnvoll vorher genau zu prüfen, welche Erwartungen ich an diese Versicherung habe.

Wie gehts weiter?
Packen wir’s an: Nerven sparen, das Kind absichern, die Zukunft planen. Wähle den den Weg, der für dich am besten passt:
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In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Absicherung sinnvoll ist, worauf Sie achten sollten und welche Lösung zu Ihrer Familie passt.
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