Sterbegeld-versicherung

Abschied nehmen Versicherung Kinder

Gerade wir Dinos wissen, wie unangenehm es ist, sich über seine eigene Endlichkeit Gedanken zu machen. Aber es gehört nun einmal zum Leben dazu, sich darüber im Klaren zu sein, wie seine eigene Beerdigung aussehen soll und wer diese Bestattung bezahlt. Seit dem Jahr 2004 gibt es keine Sterbegeldleistung mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt, im Todesfall haben Hinterbliebene keinen gesetzlichen Anspruch mehr. Der Tod einer nahestehenden Person ist für die Hinterbliebenen schon schlimm genug. Wenn nun auch noch eine finanzielle Belastung durch Bestattungskosten hinzukommt, erschwert dies die Zeit der Trauer. Un Angehörige davor zu schützen bieten Versicherungen eine private Sterbegeldversicherung an. Denn nur allzu oft tritt der Trauerfall völlig unerwartet ein und es wurden nicht ausreichen Rücklagen gebildet.

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Auf einen Blick

  • Sterbegeldversicherungen sind wirtschaftlich nicht sinnvoll. Oft zahlen Versicherte drauf.

  • Sparpläne sind oft eine bessere Alternative. Die Gefahr ist lediglich, dass das Geld, das für die Bestattung geplant war, doch anders eingesetzt wird.
  • Wer Sozialhilfe bezieht sollte sich vorher gut informieren, ob Geld für die eigene Bestattung zurückgelegt wird.

Eine Sterbegeldversicherung soll die Kosten für eine würdevolle Bestattung tragen. Außerdem wird die dauerhafte Grabpflege berücksichtigt. Insgesamt belaufen sich die Kosten im Durchschnitt auf zwischen 5.000€ und 10.000€, die sich aus den unterschiedlichen Leistungen zusammensetzen. Eine Sterbegeldversicherung ist jedoch in den seltensten Fällen zu empfehlen, da die geringe Versicherungssumme kaum eine finanzielle Lücke füllen kann.

In manchen Familien geht ein Elternteil arbeiten und eines bleibt daheim um sich um die Kinder zu kümmern. Hier sollte nicht unterschätzt werden, wie hoch die finanzielle Belastung ist, wenn plötzlich die Person, die für die Care-Arbeit zuständig ist, wegfällt. In der Regel ist an Vollzeitarbeit nicht mehr zu denken oder man braucht externe Hilfe um diese Arbeit aufzufangen. Das alles kostet Zeit und Nerven. Die Summe einer Sterbegeldversicherung reicht hierfür nicht aus, daher sollte dringend eine andere Absicherung erfolgen. Eine Risikolebensversicherung ist daher weitaus besser geeignet für Familien mit Kindern.

Die Laufzeit der Versicherung sollte so vereinbart werden, dass das jüngste Kind finanziell auf eigenen Beinen steht. In der Regel ist hier das 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes eine gute Orientierung. Eine Sterbegeldversicherung ist daher eine Absicherung, die fast nie clever ist.

qualifizierte Vorauswahl

Transparent und ehrlich

  • je nach Anbieter sind Versicherungssummen bis zu 25.000 € absicherbar.
  • Ebenfalls anbieterabhängig ist das versicherbare Eintrittsalter. Häufig ist ein Abschluss von 40 bis 80 Jahre möglich. Versicherung gegen Einmalbeitrag können oftmals auch noch mit 85 Jahren abgeschlossen werden.
  • Die Dauer der Beitragszahlung kann variieren (z. B. 10 Jahre lang oder lebenslang).
  • Es werden auch Tarife gegen Einmalbeitrag angeboten; Sie können z. B. eine abgelaufene Lebensversicherung verwenden.
  • Durch die nicht garantierten Überschüsse erhöht sich die vereinbarte Leistung oder die Überschüsse werden herangezogen, um den Zahlbeitrag zu reduzieren.
  • Der Versicherungsschutz wird ohne Gesundheitsfragen angeboten. Dafür gibt es Wartezeiten von 12 - 36 Monate. Das heißt, fällt der Trauerfall in diesem Zeitraum an wird nur der eingezahlte Beitrag ausbezahlt. Bei einem Unfalltod jedoch wird die volle Leistung ausbezahlt.

Hilfe vom Staat

 

Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre

Große Witwen-/ Witwerrente: 55 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Halbwaisenrente: 10 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Vollwaisenrente: 20 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen

Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/Witwerrente.

Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.

Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt.

Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.

Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.

Die durchschnittliche Witwen-/Witwerrente beträgt gerade mal 570 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.

Beispiel: Mann, 30 Jahre, verheiratet, 2 Kinder, Alleinverdiener, 3.500 € monatliches Bruttogehalt, renten- und kirchensteuerpflichtig

 

Die staatliche Witwenrente reicht in den meisten Fällen nicht aus. Es macht auf jeden Fall Sinn, eine individuelle Berechnung durchzuführen. 

Dinoplan hilft gerne und kalkuliert die zu erwartende Witwenrente.

Tarifvarianten

Welche Varianten der Risikolebensversicherung gibt es?

  • konstante Versicherungssumme
  • steigende oder fallende Versicherungssumme
  • Restschuldversicherung

Erbschaftsteuer-Freibeträge: So viel bleibt in Ihrem Fall steuerfrei

Den höchsten Freibetrag haben Ehe- und eingetragene Lebenspartner: Bis 500.000 Euro können sie steuerfrei erben. Grundsätzlich gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. Für Kinder und Stiefkinder liegt er bei 400.000 Euro. Enkel haben 200.000 Euro – außer wenn das jeweilige Kind des Erblassers bereits verstorben ist, dann gilt auch für Enkel 400.000 Euro. Urenkel sowie Eltern, die von ihren Kindern erben, haben 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben (auch ohne Verwandtschaft) bleiben 20.000 Euro steuerfrei.

So funktioniert es: Liegt der Wert der Erbschaft unter dem Freibetrag, fällt keine Erbschaftsteuer an. Ist er höher, wird nur der Teil oberhalb des Freibetrags besteuert. Zusätzlich können Ehe-/Lebenspartner und Kinder, die finanziell abhängig waren, unter Umständen noch Versorgungsfreibeträge nutzen.

400.000 Euro

Kinder oder Stiefkinder sowie Enkelkinder (wenn Elternteil bereits verstorben)

500.000 Euro

Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner

100.000 Euro

Urenkelkinder und Eltern, die von ihren Kindern erben

200.000 Euro

Enkelkinder, deren Eltern noch leben

20.000 Euro

Geschwister

Worauf sollte ich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten?

 

  • Es ist wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, wobei viele Sterbegeldversicherungen mit Wartezeiten statt Gesundheitsprüfungen arbeiten, was den Schutz in den ersten Jahren einschränkt.
  • Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch dem  Absicherungsbedarf entspricht, ist der Einschluss einer  Dynamik sinnvoll. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Je nach Tarif und Alter sind evtl. weitere Erklärungen nötig, um die Kosten im Verhältnis zur Leistung zu rechtfertigen.
  • Achten Sie auf die Nachversicherungsgarantien, wobei diese bei Sterbegeldtarifen meist sehr begrenzt sind und kaum Spielraum für sich ändernde Lebenssituationen bieten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die Kosten über die gesamte Laufzeit prüfen, da eine vorzeitige Kündigung bei dieser Versicherungsart oft mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist.
  • Eine Sterbegeldversicherung ist im Vergleich zur Risikolebensversicherung eine starre Absicherung, die fast nie die nötige Flexibilität für junge Familien bietet.
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