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Verantwortung zu tragen bedeutet auch, darüber nachzudenken, wie die Menschen abgesichert sind, die wir lieben. Besonders dann, wenn wir einmal nicht mehr da sein sollten. Schlaue Dinos sorgen deshalb mit einer Risikolebensversicherung für diesen Fall vor. Diese schützt Partner*in und Kinder vor erheblichen finanziellen Belastungen, wenn ein Elternteil unerwartet verstirbt. Denn der Verlust eines geliebten Menschen ist schon schwer genug. Doch laufende Kredite, Miete, Ausbildungskosten der Kinder oder der Ausfall eines wichtigen Einkommens führen schnell zu existenziellen Sorgen. Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass genau das nicht passiert. Sie schafft Sicherheit, Stabilität und Zeit.
Viele Eltern unterschätzen dieses Risiko. Und nicht selten trifft so ein Schicksalsschlag die Familie völlig unvorbereitet. Mit einer passenden Risikolebensversicherung sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder und Partner*in aufgefangen werden, egal was passiert.
Auf einen Blick
- Eine Risikolebensversicherung sichert Ihre Angehörigen vor den finanziellen Belastungen in ihrem Todesfall ab.
- Wie viel Geld an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt werden soll ist frei vereinbar.
- Es handelt sich nicht um einen Sparplan. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur ausgezahlt, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Versicherung zahlt auch dann, wenn der Vertrag erst kurz besteht, etwa, wenn der oder die Versicherte unerwartet verstirbt.
Eine Todesfallversicherung ist immer dann zu empfehlen, wenn der Tod eines Elternteils oder Partner*in eine finanzielle Lücke reißen könnte. In manchen Familien geht ein Elternteil arbeiten und eines bleibt daheim um sich um die Kinder zu kümmern. Hier sollte nicht unterschätzt werden, wie hoch die finanzielle Belastung ist, wenn plötzlich die Person, die für die Care-Arbeit zuständig ist, wegfällt. In der Regel ist an Vollzeitarbeit nicht mehr zu denken oder man braucht externe Hilfe um diese Arbeit aufzufangen. Das alles kostet Zeit und Nerven. Daher sollte auch hier dringend eine Absicherung erfolgen.
Eine Risikolebensversicherung ist daher besonders geeignet für Familien mit Kindern.
Die Laufzeit der Versicherung sollte so vereinbart werden, dass das jüngste Kind finanziell auf eigenen Beinen steht. In der Regel ist hier das 25. Lebensjahr des jüngsten Kindes eine gute Orientierung.

In welchen Situationen leistet die Versicherung nicht?
- Selbstmord innerhalb der ersten drei Jahre
- Extremsportarten wie Kartfahren, Paragliding, Fallschirmspringen oder Motorradfahren (Wettbewerb)
- Tod nach Vertragsende
- Tod durch Krankheit: Eine tödliche Krankheit muss vor Vertragsabschluss angegeben werden. Bei Verschweigen zahlt die Versicherung nicht.
- Tod bei begehen einer Straftat.
- Tod durch atomare, biologische oder chemische Waffen
Was muss ich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten?
- die Laufzeit sollte so gewählt sein, dass das jüngste Kind etwa 25 Jahre alt ist.
- Die Höhe der Versicherungssumme variiert je nach Familiensituation. Ein guter Richtwert ist das vierfache Jahresnettoeinkommen + eventuell vorhandene Darlehen (Sollte ein Elternteil nicht arbeiten, unterstellen Sie am besten das gleiche Nettoeinkommen wie beim arbeitenden Elternteil).
Hilfe vom Staat
Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre
Große Witwen-/ Witwerrente: 55 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Halbwaisenrente: 10 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Vollwaisenrente: 20 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Stirbt ein Ehepartner, bekommen Witwe bzw. Witwer eine Witwen-/Witwerrente.
Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach der Rente, auf die der verstorbene Ehepartner zum Zeitpunkt seines Todes Anspruch gehabt hätte. Bei Berufstätigen ist die Grundlage die Rente wegen Erwerbsminderung.
Für alle, die nach dem 31.12.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind gilt: Nur wer bei Tod des Ehepartners mindestens ein Kind erzieht oder das 45. Lebensjahr vollendet hat (wird seit 2012 schrittweise auf 47 erhöht) oder erwerbsgemindert ist, hat einen Anspruch auf die große Witwen-/Witwerrente. Andernfalls wird die kleine Witwen-/ Witwerrente gezahlt.
Eigene Einkünfte, z. B. Gehalt, Mieteinnahmen oder Kapitalvermögen, werden teilweise angerechnet und verringern die Rentenansprüche.
Beide Renten werden grundsätzlich nur solange gezahlt, bis Witwe oder Witwer wieder heiraten.
Die durchschnittliche Witwen-/Witwerrente beträgt gerade mal 570 € im Monat. Die Unterstützung durch den Staat reicht nicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die staatliche Witwenrente reicht in den meisten Fällen nicht aus. Es macht auf jeden Fall Sinn, eine individuelle Berechnung durchzuführen.
Dinoplan hilft gerne und kalkuliert die zu erwartende Witwenrente.

Welche Varianten der Risikolebensversicherung gibt es?
- konstante Versicherungssumme
- steigende oder fallende Versicherungssumme
- Restschuldversicherung
Erbschaftsteuer-Freibeträge: So viel bleibt in Ihrem Fall steuerfrei
Den höchsten Freibetrag haben Ehe- und eingetragene Lebenspartner: Bis 500.000 Euro können sie steuerfrei erben. Grundsätzlich gilt: Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag. Für Kinder und Stiefkinder liegt er bei 400.000 Euro. Enkel haben 200.000 Euro – außer wenn das jeweilige Kind des Erblassers bereits verstorben ist, dann gilt auch für Enkel 400.000 Euro. Urenkel sowie Eltern, die von ihren Kindern erben, haben 100.000 Euro. Für alle übrigen Erben (auch ohne Verwandtschaft) bleiben 20.000 Euro steuerfrei.
So funktioniert es: Liegt der Wert der Erbschaft unter dem Freibetrag, fällt keine Erbschaftsteuer an. Ist er höher, wird nur der Teil oberhalb des Freibetrags besteuert. Zusätzlich können Ehe-/Lebenspartner und Kinder, die finanziell abhängig waren, unter Umständen noch Versorgungsfreibeträge nutzen.
400.000 Euro
Kinder oder Stiefkinder sowie Enkelkinder (wenn Elternteil bereits verstorben)
500.000 Euro
Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner
100.000 Euro
Urenkelkinder und Eltern, die von ihren Kindern erben
200.000 Euro
Enkelkinder, deren Eltern noch leben
20.000 Euro
Geschwister
Worauf sollte ich beim Abschluss einer Risikolebensversicherung achten?
- Es ist wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z. B. Arztberichte.
- Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch dem Absicherungsbedarf entspricht, ist der Einschluss einer Dynamik sinnvoll. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
- Achten Sie auf umfangreiche Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können.
- Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden.

Wie gehts weiter?
Packen wir’s an: Steuern sparen, das Kind absichern, die Zukunft planen. Wähle den den Weg, der für dich am besten passt:
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In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Absicherung sinnvoll ist, worauf Sie achten sollten und welche Lösung zu Ihrer Familie passt.
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